Statement von Business Objects zum Rechtsstreit mit Informatica

Noch keine endgültige Entscheidung im Gerichtsverfahren gefällt

München, 18. April 2007 – Kürzlich haben die Geschworenen ihr Urteil im Patentstreit zwischen Informatica und Business Objects gefällt. Den 2002 eröffneten Rechtsstreit hatte Business Objects mit der Akquisition von Acta Technologies mit übernommen. Seit diesem Zeitpunkt konnte Business Objects das Gerichtsverfahren erfolgreich von seinem ursprünglichen Umfang auf ein einzelnes Produkt-Feature reduzieren. Die Geschworenen haben nun zugunsten von Informatica entschieden und dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 25 Millionen Dollar zugesprochen. Die endgültige Entscheidung wird jedoch erst von dem zuständigen Richter getroffen - sowohl in Bezug auf die Gültigkeit der besagten Patentrechte als auch bei der endgültigen Höhe der Entschädigung.

"Auch wenn wir über die Entscheidung des Gerichtes enttäuscht sind, ist der Fall noch nicht abgeschlossen", sagt Brian Stine, Interims-Chefsyndikus von Business Objects. "Das Gericht muss noch prüfen, ob Informatica nicht unbillig versäumt hat den vorherigen Stand der Technik in Bezug auf besagte Patente beim US-Patentamt zu melden. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass der Rechtstreit am Ende für uns gut ausgehen wird", so Stine weiter.

"Sollte das Urteil zugunsten von Informatica bestehen bleiben, sind wir bereit, die entsprechende Technik adäquat zu ersetzen und somit unseren Kunden weiterhin die gewohnte Qualität zu bieten", erklärt Stine.

Informatica hatte im Juli 2002 Acta Technologies beschuldigt, in ihrem Produkt ActaWorks (heute Teil des Business Objects Data Integrators) verschiedene Informatica-Patente verletzt zu haben. Dabei handelt es sich um die Patente mit den Nummern 6.014.670 und 6.339.775 - beide bezeichnet als "Vorrichtung und Methode zur Durchführung von Datentransformationen beim Data Warehousing".

 

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