Business Objects proklamiert einheitliche Qualitätsstandards bei Business Intelligence

Frankfurt/Main, 27. Juni 2005 - Die Business Intelligence (BI) Industrie gehört seit über zehn Jahren zu den am schnellsten wachsenden Segmenten des Enterprise Software Marktes. Gleichzeitig haben sich die BI-Lösungen dramatisch verändert und ausdifferenziert. In der Folge fehlen heute nicht nur eine einheitliche und verbindliche Definition des Begriffs "Business Intelligence", sondern auch eine verbindliche Festlegung der Funktionalitäten, Leistungswerte und "Hygiene-Kriterien", denen BI-Lösungen genügen müssen: Die von der META Group vor zwei Jahren festgestellte "Babylonische Sprachverwirrung" prägt nach wie vor das Bild des BI-Marktes.

Business Objects, der weltweit führende Anbieter für BI-Lösungen, ruft nun mit der Veröffentlichung des "BI-Manifests" zur Formulierung und Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards im BI-Markt auf. "Mit der Verfassung des BI-Manifests wollen wir deutlich machen, dass die Rechte der BI-Kunden dringend durch standardisierte Leistungs- und Qualitätsparameter gestärkt und deren Investitionen geschützt werden müssen", sagte Rene Bonvanie, Chief Marketing Officer von Business Objects. "Die Anbieter stehen in der Pflicht, ihren Kunden die Möglichkeit zur Bewertung der Lösungen anhand fester und aussagekräftiger Kriterien zu geben".

Das Business Objects BI-Manifest
Organisationen, die BI-Lösungen nutzen wollen, stehen folgende Rechte zu:
I. Das Recht auf eine einzige, vollständig integrierte Plattform, die das gesamte BI-Spektrum abdeckt - Ihre BI-Plattform sollte alle Anforderungen sämtlicher Anwender innerhalb und außerhalb der Organisation erfüllen, einschließlich Datenintegration, Abfragen & Analysen, Enterprise Reporting und Performance Management.
II. Das Recht auf eine BI-Plattform auf Basis einer modernen, serviceorientierten Architektur (SOA) - Sie sollten eine flexible BI-Plattform verlangen, die eine schnelle Integration mit Ihren bestehenden Applikationen ermöglicht, die mit allen gängigen Betriebssystemen und Industriestandards, einschließlich Web Services, zusammenarbeitet und sich darüber hinaus stets den wachsenden Bedürfnissen der Anwender anpasst.
III. Das Recht auf eine omnipräsente BI-Plattform - Ihre Business Intelligence Lösung sollte überall sein. Sie sollte in die überwiegende Anzahl der Unternehmensanwendungen, beispielsweise von SAP und Oracle/Peoplesoft eingebunden und in die führenden J2EE- und .NET Entwicklungsumgebungen einschließlich der von BEA, Borland, IBM und Microsoft integriert sein.
IV. Das Recht auf BI-Lösungen, die Geschäftsprozesse abbilden können - Sie müssen Business Intelligence in alle Geschäftsprozesse integrieren können. Mit einer prozessorientierten und echtzeitgesteuerten Business Intelligence-Lösung erhält jeder Anwender innerhalb der Organisation wichtige Einblicke in die relevanten Geschäftsvorgänge.
V. Das Recht auf eine BI-Plattform, die so arbeitet wie Sie - Bestehen Sie auf Benutzerfreundlichkeit: Angefangen beim einfachen Einsatz von spezialisierten Werkzeugen, einer tiefgreifenden Integration mit Microsoft Office, Ihrem bevorzugten Portal sowie Offline- und Web-Funktionalität.
VI. Das Recht, aus jeder beliebigen Datenquelle jeden gewünschten Bericht erstellen zu können - Sie sollten Zugriff auf ein Berichtswerkzeug haben, das jeden Bericht, unabhängig von der Datenquelle, für jeden Anwender in jeder gewünschten Anwendung erstellen kann.
VII. Das Recht auf eine BI-Plattform mit integriertem Performance Management - Sie sollten in der Lage sein, alle Aktionen auf die Unternehmensstrategie abzustimmen, indem Sie die wichtigsten Unternehmenskennzahlen und -ziele mit Hilfe von Management Dashboards, Scorecards und Alarmfunktionen überwachen und analysieren.
VIII. Das Recht auf Upgrades - Zum Einsatz der neuesten Version Ihres BI-Produktes sollten Sie nie gezwungen sein, neue Lizenzen oder Training erwerben zu müssen oder zusätzliche Implementierungskosten zu übernehmen
IX. Das Recht BI Best Practice-Erfahrungen zu sammeln und gemeinsam zu nutzen - Sie müssen Berichte erstellen und anschließend die daraus gewonnenen Erkenntnisse mit Hilfe von strukturierten Diskussionen anderen zugänglich machen. Sie sollten auf eine integrierte Online-Enzyklopädie zugreifen können, die für Ihr Unternehmen relevante Fachbegriffe und Formeln definiert.
X. Das Recht, auf zuverlässige Informationen zuzugreifen - Sie sollten nie gezwungen sein, Entscheidungen auf Basis unzuverlässiger Daten treffen zu müssen. Sie sollten die Informationen, die Sie für Ihre Entscheidung nutzen, bis zum Ursprungssystem zurückverfolgen können, um Aktualität, Genauigkeit und Glaubwürdigkeit sicherzustellen.
XI. Das Recht auf BusinessObjects XI - Sie haben das Recht auf die marktführende BI-Plattform BusinessObjects XI, die Ihnen alle oben aufgeführten Rechte garantiert.

Ansprechpartner

BusinessObjects GmbH
Alexander Klaus
Director Marketing Central Europe
Mainzer Landstr. 205
D-60327 Frankfurt

Tel. ++ 49 (0) 69/75005-400
E-Mail alexander.klaus@businessobjects.com

Ahrens & Bimboese
Agentur für Kommunikation GmbH
Dimitrij Naumov / Bernhard Fuckert
Kaulbachstr. 85
80802 München

Tel. ++ 49 (0) 89/23 08 97-18 / 26
Fax ++ 49 (0) 18 05/22 32 85
E-Mail d.naumov@a-b.deb.fuckert@a-b.de

Unternehmenskurzprofil: bitte hier klicken.

Smaller textLarger textPrint this page, properly formatted for paper

White Paper
Business Objects
White Paper
Newsletter

Newsletter
Möchten Sie die Business Objects News in deutscher Sprache erhalten? Abonnieren Sie jetzt!

Literatur

Reading List 
Empfohlene Literatur - online bestellen
click here